Ein Tiny House bewegen – so geht’s

22.07.2018 | Unternehmen


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Für viele ist ein Tiny House die Verwirklichung des Traums von Freiheit, Unabhängigkeit und Mobilität – ein mobiles Zuhause, das einfach mit umzieht. Während sich die meisten Käufer und Bauherren viele Gedanken um die Struktur und Einrichtung ihrer Tiny Houses machen, wird ein Aspekt häufig vergessen: Wie bewegt man schlussendlich sein fahrbares Mini-Haus? Welche Vorschriften muss man dabei beachten?

In Deutschland interessieren sich immer mehr Menschen für die Tiny Houses, auch wenn der Begriff nicht eindeutig definiert ist. Es gibt verschiedene Typen und Bauarten; einige Minihäuser sind sogar fest an einem Platz verankert. Die meisten Tiny Houses sind jedoch beweglich, ihre Struktur ähnelt der eines Wohnwagens und sie werden direkt auf Rädern gebaut. Schließlich macht es den Reiz dieser alternativen Wohnräume aus, dass man mit ihnen hinfahren kann, wo man möchte. Für einen Umzug beziehungsweise ein Umstellen ist eine zum jeweiligen Fahrzeugtyp passende Anhängerkupplung unverzichtbar. Darüber hinaus muss man einige Vorschriften beachten.

Kurzzeitzulassung oder Betriebserlaubnis?

Grundsätzlich bedarf es einer Betriebserlaubnis, um mit Anhängern zu fahren, die schneller als mit 6 km/h bewegt werden können. Ausnahmen von dieser Regel sind etwa forst- und landwirtschaftliche Anhänger und Anhänger des Schaustellergewerbes, die keinen TÜV benötigen. Wenn das Tiny House nur an ausgewählten Zeitpunkten bewegt werden soll, kann man eine Kurzzeitzulassung beantragen. Möchte der Besitzer jedoch eine dauerhafte Straßenzulassung erwirken, ist eine Einzel-Betriebserlaubnis nötig. Diese wird von einem Gutachter des TÜV oder der DEKRA erteilt. Für eine solche Betriebserlaubnis gelten präzise Bauvorschriften: Das Gefährt darf laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht höher als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Sein Gewicht ist auf maximal 3.500 Kilogramm begrenzt. In den meisten Fällen erfolgt die Zulassung als Wohnwagen.

Welche Führerscheinklasse wird benötigt?

Um ein Tiny House bewegen zu dürfen, braucht es außerdem den entsprechenden Führerschein. Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen nur ein Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm steuern. Wenn das Tiny House alleine schon so viel wiegt, reicht also der einfache Führerschein nicht mehr aus. Mit einem erweiterten Führerschein der Klasse BE darf man – im Gegensatz zur Klasse B – einen Anhänger mit Gewicht von über 750 Kilogramm fahren. Das Gewicht von Pkw und Anhänger zusammen darf aber auch nicht mehr als 3.000 Kilogramm betragen. Für die meisten Tiny Houses dürfte diese Fahrerlaubnis ausreichen. Wer ein besonders schweres Modell besitzt, braucht allerdings mindestens einen erweiterten Führerschein der Klasse B96. Mit diesem dürfen auch Kombinationen aus Pkw und Anhänger gefahren werden, die bis zu 4.250 Kilogramm wiegen. Für ein höheres Gesamtgewicht muss der Fahrer im Besitz eines Führerscheins der Klasse CE sein.

Wer auf der Suche nach einem Stellplatz im Raum Duisburg ist oder sich mit Besitzern in der näheren Umgebung austauschen möchte, kann dies über das Tiny House Forum tun. Beim Anbieter Diekmann in Hamm kann man sogar im Tiny House probewohnen.