EUclaim gewinnt Klage vor Bundesgerichtshof

11.09.2017 | Unternehmen

Foto: iStock_anyaberkut.jpg

Entschädigung auch bei sogenannter „Wet-Lease-Vereinbarung“

Duisburg, 14. September 2017. Fluggesellschaften müssen Passagieren auch dann Entschädigung zahlen, wenn sie Maschine und Besatzung von einer anderen Airline angemietet haben. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem konkreten Fall entschieden. Das Fluggastrechteportal EUclaim hatte gemeinsam mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB die Fluggesellschaft Royal Air Maroc auf Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verklagt. Laut EU-Recht stehen Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und Annullierungen zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu.

Royal Air Maroc hatte im Rahmen einer sogenannten „Wet-Lease-Vereinbarung“ Crew und Flugzeug von der spanischen Fluggesellschaft Swiftair angemietet. Die marokkanische Airline weigerte sich, nach einer siebenstündigen Verspätung eines Flugs von Düsseldorf nach Nador in Marokko im Sommer 2014 Entschädigungen zu zahlen. Zur Begründung führte die Fluggesellschaft an, dass sie das Flugzeug nur von Swiftair angemietet hätte und daher nicht ausführende Fluggesellschaft sei. In den ersten Instanzen gaben die Richter der beklagten Gesellschaft Recht. EUclaim legte mit Hilfe seiner Rechtsanwälte Berufung sowie Revision ein, um ein richtungsweisendes Urteil zu erwirken. Mit Erfolg: der BGH entschied nun anders als in den vorigen Instanzen, wie dessen Pressestelle gestern verkündete. Der Anspruch auf Ausgleichsleistung richtet sich gegen das Luftfahrtunternehmen, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat.

EUclaim Vice President Stefanie Winiarz äußerte sich zu der Entscheidung der Bundesrichter in Karlsruhe: „Kunden warten länger auf Ihre Entschädigung, wenn sich Fluggesellschaften gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und die Verantwortung von sich weisen.“ Die detaillierten Urteilsgründe bleiben noch abzuwarten. Dennoch könnte dieser Beschluss durch das oberste Gericht in Deutschland richtungsweisend für zukünftige Verfahren sein.

Wet-Lease-Vereinbarungen sind ein Instrument von Airlines, Kapazitätslücken und saisonale Schwankungen flexibel zu steuern und aufzufangen. Das Flugrechteportal EUclaim unterstützt Reisende dabei, ihr Recht gegenüber den Fluggesellschaften einzufordern.

Über EUclaim
Seit seiner Gründung 2007 in den Niederlanden setzt sich EUclaim für Fluggastrechte ein. Der juristische Dienstleister spezialisierte sich als einer der ersten in Europa auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach Verspätungen oder Annullierungen von Privat- und Geschäftsflügen. Die EUclaim-Experten konnten seither bei einer Erfolgsquote von 97 Prozent mehr als 70 Mio. Euro an 333.064 Passagiere auszahlen lassen. Fluggäste tragen keine versteckten Zusatzkosten, Leistungen werden lediglich im Erfolgsfall berechnet. Das Ratgeber-Magazin FOCUS Money bewertet EUclaim als „Besten Anbieter bei Durchsetzung von Fluggastrechten“. (Test 25/2017). Das Online-Magazin „Finanztip“ (2/2015) empfiehlt EUclaim unter anderem für Verbraucherfreundlichkeit und günstige Konditionen. Das niederländische Unternehmen mit Sitz in Arnheim ist seit 2010 in Deutschland und seit 2013 auch in Großbritannien tätig. Infos sowie ein Schnell-Check für Fluggäste: www.euclaim.de