Unwetter in Duisburg – wer haftet für die Schäden?

23.05.2019 | Unternehmen

Sommerliche Höchsttemperaturen bringen auch Sommergewitter mit sich. In diesem Jahr fegten schon einige heftige Unwetter über das Ruhrgebiet; sie führten in Duisburg zu überfluteten Straßen und Schäden an Häusern und Fahrzeugen. So musste die Feuerwehr vor allem wegen umgestürzter Bäume ausrücken. Anfang Juni schlug auf der Zugstrecke zwischen Duisburg und Essen ein Blitz ein, sie musste daraufhin gesperrt werden. Für diesen Sommer werden noch weitere heftige Stürme erwartet. Experten gehen davon aus, dass aufgrund des Klimawandels derartige Unwetter zukünftig häufiger auftreten werden. Wenn sie Schäden an Fahrzeugen oder Wohnhäusern verursachen, kann das teuer werden. Glücklicherweise lassen sich immerhin die finanziellen Folgen gering halten, sofern man richtig versichert ist.

Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist daher sinnvoll. Doch welche ist die richtige? Denn leider gibt es nicht die eine Versicherung, die bei Unwetterschäden aller Art haftet, die infrage kommenden Policen versichern vielmehr verschiedene Risiken.

Man sollte nicht vergessen, dass ein Sturm nicht nur das eigene Eigentum beschädigen kann. Mögliche Szenarien sind zum Beispiel, dass ein Baum vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn fällt oder ein Blumentopf vom Balkon geweht wird und einen vorbeilaufenden Passanten trifft. In dem Fall greift die Haftpflichtversicherung. Experten raten ausdrücklich dazu, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Kosten bei Schäden an Personen oder fremden bzw. öffentlichem Eigentum übernimmt. Denn gerade bei Personenschäden sind die finanziellen Folgen gar nicht absehbar. Mehr Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung gibt es hier.

Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Bei der Suche nach einem passenden Tarif ist darauf zu achten, dass dieser auch Schäden durch Unwetter beinhaltet. Normalerweise sind bewegliche Güter wie Möbel, technische Geräte oder Kleidung versichert, wenn diese durch Blitzschlag oder Sturm beschädigt wurden. In Standard-Tarifen sind elektrische Geräte manchmal nicht mitversichert, wenn es durch eine Überspannung im Stromnetz zu Defekten kommt. Haus- oder Wohnungsbesitzer benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden an der Immobilie selbst aufkommt. Sie greift bei Sturmschäden allerdings nur, wenn diese durch einen Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 (ab 62 km/h) entstanden sind. Wurde das Dach durch den starken Wind abgedeckt oder sind Decken bzw. Wände in der Wohnung durch eindringendes Regenwasser beschädigt worden, kommt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Ebenso versichert ist das Wohneigentum, wenn es aufgrund eines Blitzeinschlags zu einem Brand kommt oder ein umgestürzter Baum das Haus beschädigt. Dringt jedoch Wasser von außen ein, zum Beispiel weil ein Fluss Hochwasser führt, zahlt die Versicherung nicht. Für Schäden durch sogenanntes Oberflächenwasser, aber auch solche durch Erdbeben, Lawinen oder Ähnliches kommt eine Elementarschadenversicherung auf.

Bei Schäden am Auto greift die Vollkasko sogar bei Selbstverschulden und unabhängig von der Windstärke. Ist nicht eindeutig feststellbar, bei wem die Schuld liegt, zahlt die Teilkasko des Fahrzeugbesitzers – dann jedoch nur, wenn der Schaden durch Wind mindestens der Stärke 8 entstanden ist.