Karten für das GEBAG-Wohnzimmer gewinnen

11.03.2017 | Gastronomie

MSV Fans aufgepasst!

Wir verlosen 1×4 Karten für das MSV Heimspiel am 18. März 2017 gegen Rot-Weiß Erfurt. Aber nicht irgendwelche Karten: Guck das Spiel live im Stadion im gemütlichen GEBAG-Wohnzimmer!

Alles, was du dafür tun musst, uns hier über das Kontaktformular die Nachricht „Ich möchte ins GEBAG-Wohnzimmer“ senden.



Unter allen Teilnehmern verlosen wir die 4 Karten.
Teilnahmeschluss ist Dienstag, 14. März 2017, um 19:02 Uhr.

GEBAG Wohnzimmer in der Schauinsland-Reisen-Arena

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Innenhafen Portal Duisburg.

2. Teilnahme und Ausschluss
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Kooperationspartnern sowie Mitarbeiter der GEBAG, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspieles beschäftigt sind oder waren.

(3) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

(4) Die Teilnahme erfolgt durch per Kontaktformular http://www.innenhafen-portal.de/kontakt
(5) Teilgenommen werden kann bis einschließlich 14. März 2017, 19:02 Uhr.

3. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
(1) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
(2) Als Gewinn werden 1×4 Tickets für das “Gebag Wohnzimmer” zum Spiel MSV Duisburg gegen FC Rot-Weiß Erfurt am 18.03.2017 in der SchauinslandReisen Arena verlost.
(3) Der Gewinner eines Preises wird, soweit nichts anders angegeben ist, durch das Los ermittelt und am 15. März 2017 per eMail benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich (bis spätestens 15. März 2017, 23:59 Uhr) dem Innenhafen Portal Duisburg gegenüber zu bestätigen und seinen vollen Namen zu nennen. Andernfalls ist das Innenhafen Portal Duisburg berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.

4. Haftung
Eine Haftung des Innenhafen Portals Duisburg – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet das Innenhafen Portal Duisburg gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen das Innenhafen Portal Duisburg bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung des Innenhafen Portals Duisburg gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

5. Datenschutz
Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung von dem Innenhafen Portal Duisburg gespeichert werden. Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an post@innenhafen-portal.de widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.

6. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Das Innenhafen Portal Duisburg behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.

(2) Das Innenhafen Portal Duisburg behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.

7. Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.