Restaurants am Innenhafen bleiben geschlossen
17.03.2020 | Gastronomie
Die Anordnungen der Stadt Duisburg gelten bis zum 19. April 2020 einschließlich
Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern vereinbarten erweiterten einschränkenden Regelungen zu Corona gilt für die Stadt Duisburg ab morgen eine weitere Verschärfung.
Die Stadt Duisburg verfügt im Rahmen einer weiteren Allgemeinverfügung mit Wirkung ab morgen, dass alle Geschäfte geschlossen bleiben. Dazu gehören auch Frisöre und vergleichbare Dienstleistungen, die einen direkten Kundenkontakt mit sich bringen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Bäcker, Metzger, Apotheken, Banken und Tankstellen.
Ebenso werden alle Restaurants geschlossen. Dabei sind aber die Lieferdienste und die reine Abholung von Speisen ausgenommen, wenn telefonisch bestellt und bei der Auslieferung bzw. Abgabe entsprechend Abstand gehalten wird. Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt.
Weiterhin werden alle Spielplätze gesperrt, um sicherzustellen, dass nicht eine Übertragung von Kind zu Kind erfolgt.
Hotels und andere Unterkünfte sollen vorübergehend keine Übernachtungen mehr für Touristen anbieten. Es sind nur noch Übernachtungen zu notwendigen Zwecken erlaubt.
Ebenso werden alle Gottesdienste ausgesetzt, alle Treffen von Vereinen und auch Busreisen sollen nicht mehr durchgeführt werden. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften werden untersagt.
Bitte beachten: Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!