Schauinsland bietet neuen Tarif

22.01.2021 | Unternehmen

Flex2Relax

„Flex2Relax“-Tarifoption: Sommerurlaub bei schauinsland-reisen mit größtmöglicher Flexibilität zum Aufpreis von 29 Euro buchen.

Ab sofort und bis Ende April bietet schauinsland-reisen einen zubuchbaren Flextarif zum Fixpreis von 29 Euro je Vollzahler an. Für Kinder muss kein Aufschlag gezahlt werden. Das Familienunternehmen greift mit der Tarifoption „Flex2Relax“ den Kundenwunsch nach mehr Flexibilität auf und überlässt dem Urlauber die Wahl, ob er seine gebuchte Reise planmäßig antreten, umbuchen oder stornieren möchte. Kunden, die sich für die Tarifoption „Flex2Relax“ entscheiden, können ihre Reise bis 22 Tage vor Abreise kostenfrei umbuchen oder ohne Berechnung der gewöhnlichen Stornogebühr von der Reise zurücktreten. Lediglich der „Flex2Relax“-Aufschlag in Höhe von 29 Euro pro Vollzahler ist im Stornofall zu zahlen. Im Fall einer Stornierung zahlt schauinsland-reisen innerhalb von sieben Tagen den Reisepreis abzüglich des „Flex2Relax“-Aufschlags zurück. Die Flextarifoption des Veranstalters kann für Pauschalreisen, Nur-Hotelbuchungen, Pauschalreisen mit Linienflug sowie für Nur-Flugbuchungen am Buchungstag hinzugebucht werden, jedoch nicht für dynamisch paketierte Reisen (SLRD). Weitere Informationen im Reisebüro und unter https://www.schauinsland-reisen.de/flex2relax

schauinsland-reisen will mit der Einführung der „Flex2Relax“-Tarifoption reisewilligen aber zögerlichen Kunden die Flexibilität und Sicherheit einräumen, die sie sich wünschen. „Die Kunden wollen reisen und viele möchten auch jetzt zu attraktiven Frühbucherkonditionen buchen. Für einen kleinen Aufschlag von 29 Euro pro Erwachsenen erhalten sie den größtmöglichen Entscheidungsspielraum bis 22 Tage vor Anreise“, so Detlef Schroer, Leiter Vertrieb.

Alle Kunden, die bis Ende Februar 2021 eine Flugpauschalreise bei schauinsland-reisen buchen, erhalten das FairSprechen mit vielen Zusatzleistungen kostenfrei hinzu. Das FairSprechen beinhaltet unter anderem die Übernahme zusätzlicher Unterbringungs- und Rückflugkosten im Quarantänefall sowie Hilfestellung im Zielgebiet.