Neue Corona-Regeln: Das haben Bund und Länder beschlossen

07.01.2022 | Gastronomie

Update: seit 4. März 2022 gilt für den Besuch der Gastronomie 3G = geimpft, genesen oder getestet.

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Foto: faktorei

Angesichts exponenziell steigender Corona-Infektionen durch Omikron wollen Bund und Länder den Zugang zur Gastronomie strenger regulieren. Auch die Quarantäne-Regeln ändern sich.

Bund und Länder schränken den Zugang zu Restaurants, Cafés und Kneipen weiter ein. Nur noch Geimpfte und Genesene sollen die gastronomischen Einrichtungen besuchen dürfen – und dies auch nur, wenn sie geboostert sind oder wahlweise einen zusätzlichen negativen Corona-Test vorlegen.

Darauf verständigten sich die Länderchefs am Freitag (07.01.2022) bei einer Videokonferenz, wie Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss mitteilte.

Wann die Regelung für die Gastronomie greift und wie sie in den dafür zuständigen Ländern umgesetzt wird, ist offen. Im Beschlusspapier steht am Ende “kurzfristig”. Ursprünglich war der 15. Januar als Datum angedacht.

Keine Quarantäne für Geboosterte

“Wir wissen, dass Omikron viel ansteckender ist als die bisherigen Virusvarianten”, sagte Scholz mit Blick auf drohende Personalengpässe in der kritischen Infrastruktur. Nach Angaben des Kanzlers müssen Menschen mit Auffrischungsimpfung künftig grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten.

Die Zeit für die Isolation Infizierter und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird demnach auf generell zehn Tage festgelegt. Die Dauer könne auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein PCR-Test oder ein anerkannter Schnelltest ein negatives Ergebnis erbringen, so Scholz.

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann die Isolation nach sieben Tagen nur durch einen PCR-Test beendet werden. Der Dienst darf nur wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

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