HAUS Immobilienbewertung: So setzen Sie Ihren Treppenlift von der Steuer ab

20.05.2020 | Unternehmen

Rollstuhl

Ein Treppenlift ist eine Investition, die das Leben erheblich vereinfacht, aber auch schnell ins Geld geht. Die Anschaffungskosten, die im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen, lassen sich allerdings von der Steuer absetzen. Wer die außergewöhnlich hohe Belastung nach Paragraf 33, Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes geltend macht, kann bares Geld sparen.

Kann ich den Treppenlift von der Steuer absetzen?

Manfred Haus von HAUS Immobilienbewertung NRW sagt: „Die einfache Antwort lautet: Ja, der Lift ist steuerlich absetzbar. Die Grundlage hierfür schafft der Paragraf 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). In §33, Absatz 1 ist von außergewöhnlich hohen Belastungen die Rede, die Steuerpflichtige in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können.“ Zu eben diesen außergewöhnlich hohen Belastungen gehören etwa Krankheitskosten. Da die Anschaffungskosten des Treppenlifts aus einer gesundheitlichen Notwendigkeit heraus entstehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit anerkennt, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gibt es, um den Treppenlift von der Steuer abzusetzen?

Im Kern müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen können, um beim Finanzamt glaubhaft zu machen, dass die Anschaffung des Treppenlifts unter die außergewöhnlich hohen Belastungen nach §33 Abs. 1 EStG fällt.
• Die Anschaffungskosten müssen in voller Summe im Jahr des Kaufs geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Sie den Treppenlift finanzieren.
• Medizinische Gründe machen die Anschaffung des Lifts unabdingbar.
• Ihr behandelnder Mediziner bescheinigt Ihnen per Attest, dass der Treppenlift dringend notwendig ist.

Essenziell für die steuerliche Absetzbarkeit ist der Nachweis medizinischer Gründe, die einen Einbau eines Treppenlifts rechtfertigen. Es reicht also nicht, dass Sie durch den Treppenlift eine Komfortsteigerung erreichen, sondern Sie müssen eine Mobilitätseinschränkung nachweisen können. Diese Einschränkung muss das Treppensteigen nahezu unmöglich machen. Erst dann wird das Vorliegen eines medizinischen Grundes für die Anschaffung eines Treppenlifts als gegeben anerkannt.

Diesen medizinischen Grund müssen Sie darüber hinaus in Form eines Attests belegen können. Es reicht also nicht, dem Finanzamt gegenüber zu argumentieren, dass Ihnen das Treppensteigen unmöglich ist. Ihr behandelnder Arzt muss dies schriftlich bescheinigen. Während es früher gängige Praxis war, dass die Finanzämter die gesundheitlichen Einschränkungen vom Amtsarzt überprüfen lassen haben, ist dies heut nicht mehr nötig. Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2014 wurde festgehalten, dass Treppenlifte im engeren Sinne zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören. Damit reicht ein Attest des behandelnden Arztes völlig aus.
Weiterhin gilt, dass Sie die Anschaffungskosten im Jahr der Installation des Treppenlifts vollständig geltend machen müssen. Selbst wenn Sie den Lift finanzieren, können Sie keine Teilsummen steuerlich absetzen, sondern lediglich den Gesamtbetrag.

Wie setze ich den Treppenlift von der Steuer ab?

Die Ausgaben für den Treppenlift müssen in der Steuererklärung angegeben werden, damit Sie diese steuerlich geltend machen können. Hierfür führen Sie den Anschaffungspreis unter außergewöhnliche Belastung an, diesen Punkt finden Sie im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite drei. Hier tragen Sie nicht nur den Anschaffungspreis ein, sondern Sie können ebenso die Kosten für die Montage und eine etwaige Reparatur des Treppenlifts von der Steuer absetzen.

Beachten Sie allerdings: Sie können nur den Eigenanteil am Anschaffungspreis für den Lift von der Steuer absetzen. Erhalten Sie Zuschüsse von der Pflegekasse oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), müssen Sie diese zunächst vom Gesamtpreis des Lifts abziehen. Die übrig gebliebene Summe geben Sie in der Steuererklärung an.

Sind auch Kreditzinsen für Treppenlifte steuerlich absetzbar?

Viele Besitzer finanzieren ihren Treppenlift, nehmen also einen Kredit für den Lift auf. Unter zwei Voraussetzungen können Sie die hierfür anfallenden Zinsen von der Steuer absetzen:
• Durch die Kreditzinsen wird die Obergrenze für zumutbare, außergewöhnliche Belastungen überschritten.
• Sie müssen gegenüber der Finanzbehörde glaubhaft darlegen, dass die Aufnahme eines Kredites unumgänglich war, um den Treppenlift anschaffen zu können.

Erkennt das Finanzamt beide Voraussetzungen als erfüllt an, können Sie auch Kreditzinsen für den Treppenlift in den kommenden Jahren von der Steuer absetzen.
Geltendmachung des Behindertenpauschalbetrags

Verfügen Sie über einen Behindertenausweis, können Sie in der Steuererklärung auch den Behindertenpauschalbetrag geltend machen, statt direkt auf die Entlastung nach §33 EstG abzustellen. Diese Pauschale ist gestaffelt und abhängig vom Grad der Behinderung.
Zwischen 310 Euro und 1.400 Euro jährlich können Menschen mit Behinderung pauschal geltend machen. Findet sich im Schwerbehindertenausweis außerdem ein Merkzeichen, etwa „H“ für Hilflos oder „Bl“ für Blind, erhöht sich der Pauschalbetrag auf 3.700 Euro pro Jahr.
Kosten für den Treppenlift, die oberhalb des Pauschalbetrags liegen, können auch nach Berücksichtigung des Behindertenpauschalbetrags steuerlich abgesetzt werden.
Es bedarf also keiner raffinierten Tricks, um den Treppenlift von der Steuer abzusetzen. Sie müssen sich lediglich bescheinigen lassen, dass Sie den Lift aus medizinischen Gründen benötigen, um Ihre Steuerlast zu senken und Ihr Portemonnaie damit zu schonen.