Die verschärften Corona-Maßnahmen im Überblick

Coronavirus

Treffen in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts (insgesamt max. 10 Personen)

Aufforderung, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten (gilt auch im Inland und für über regionale Tages touristische Ausflüge)

Geschlossen werden:

- Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Discos, Kneipen. Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause erlaubt. (Über die einzelnen Angebote der Innenhafen-Gastronomie informieren wir in Kürze.)

- Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos

- Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen

- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen

- Prostitutionsstätten, Bordelle

- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios (Friseursalons bleiben offen)

Freizeit – und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsport wird ausgesetzt

Einzel – und Großhandel bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet

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