Volksbank Rhein-Ruhr setzt auf 2G

23.11.2021 | Unternehmen

Schutzmasken Volksbank

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und zum Schutz der Kunden*innen sowie der Mitarbeiter*innen, stellt die Volksbank Rhein-Ruhr bei Vor-Ort-Beratungsgesprächen auf die 2G-Regelung um.

Persönliche Beratungsgespräche sind von enormer Bedeutung, gerade und vielleicht auch wegen der aktuellen Ausnahmesituation. Um die Sicherheit Aller während dieser Gespräche zu gewährleisten, weitet die regionale Genossenschaftsbank ihr Hygienekonzept aus. Somit gilt ab sofort neben der Maskenpflicht auch die 2G-Regelung bei Beratungsgesprächen in den Geschäftsräumen der Bank. Kunden*innen müssen einen entsprechenden Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung mitführen.

„Der Schutz unserer Kunden*innen und Mitarbeiter*innen liegt uns sehr am Herzen, daher ist die Erweiterung unserer Hygienemaßnahmen in der aktuellen Situation der richtige Weg, auch um erneute Geschäftsstellenschließungen zu vermeiden“, so Thomas Diederichs, Sprecher des Vorstandes der Volksbank Rhein-Ruhr.

Die Service- und SB-Bereiche, in denen sich unter anderem die Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier gelten weiterhin die bereits bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes.

Das Kreditinstitut bietet auch weiterhin Online-Services und Beratung per Video und Telefon an. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Online-Terminvergabe stehen auf der Website www.volksbank-rhein-ruhr.de zur Verfügung.