Von Abgasnorm bis QR-Code: Neuerungen für Autofahrer 2015
20.11.2014 | Unternehmen
Kaum ein Jahreswechsel vergeht, ohne dass Autofahrer mit Neuerungen im Straßenverkehr oder mit mehr oder weniger sinnvollen Gesetzesänderungen konfrontiert werden. Im Jahr 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der das komplette Punktesystem reformiert hat. Auch im nächsten Jahr kommen diverse Reformen auf Deutschlands Autofahrer zu: Ob QR-Codes auf den Autokennzeichen oder die neue Abgasnorm 6 – das Jahr 2015 verspricht für viele Fahrzeughalter interessant zu werden. Welche Neuerungen besonders wichtig sind, erfahren Sie in unserem Überblick:
Kennzeichenmitnahme
Autofahrer, die von München oder Hamburg nach Duisburg gezogen sind, sprich all diejenigen, welche ihren Wohnort und gleichzeitig den Landkreis gewechselt haben, benötigten bisher immer neue Kennzeichen. Diese Ummeldung muss bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden und kostet Gebühren. Ab dem 01. Januar 2015 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche die bisherige Ordnung verändert und den circa 600.000 Autofahrern, welche jedes Jahr ihr Auto ummelden, diese Kosten erspart. Demnach bleibt das bisherige Kennzeichen erhalten, lediglich ein Vermerk im Fahrzeugschein weist dann noch auf die Ummeldung hin. Diese Neuregelung wurde bereit 2011 auf der Verkehrsministerkonferenz beschlossen und Hessen sowie Schleswig-Holstein haben die Kennzeichenmitnahme bereits erfolgreich getestet.
Autoabmeldung mit QR-Code im Nummernschild
Doch nicht nur die Ummeldung, auch das An- und Abmelden des eigenen Gebrauchtwagen soll ab 2015 vereinfacht werden, denn der bürokratische Aufwand beim Auto verkaufen in Duisburg wird ebenfalls reformiert. Bisher mussten Käufer und Verkäufer den Weg zur Zulassungsstelle auf sich nehmen, um den alten Wagen ab- oder das neue Auto anzumelden. Hinzu kamen die Gebühren der Ämter, welche beim Kauf eines Neuwagens eine zusätzliche Belastung darstellten. Ab Januar 2015 bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an, den Pkw nach dem Verkauf unkompliziert abzumelden und zwei Jahre später ist geplant, auch den Neuwagen via Internet anzumelden. Das System wird etappenweise ausgebaut und funktioniert nur, wenn das Fahrzeug über verdeckte Sicherheitscodes (QR-Code) im Kennzeichen und auf der Zulassungsbescheinigung verfügt. Außerdem ist der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion für die vereinfachte An- und Abmeldung vonnöten. Die neuen Nummernschilder mit den verdeckten Zeichen kommen im nächsten Jahr in Umlauf und werden für alle neu- bzw. wiederzugelassenen Autos ausgegeben. Für das darauf folgende Jahr plant das Bundesverkehrsministerium dann auch, die Neuzulassung via Online-Funktion.
Euro-6-Abgasnorm & Maut
Seit September 2014 gilt die neue Euro 6 Abgasnorm für gebrauchte Fahrzeuge, die sich einer neuen Typprüfung unterziehen müssen. Autos, die bisher Euro 5 bekamen, erhalten jetzt die neue Abgasnorm 6. Ab Januar 2015 gilt die Euro 6 Abgasnorm dann für alle Neuwagen und Erstzulassungen. Der Grenzwert für den Ausstoß von Stickstoffoxiden wurde für Dieselfahrzeuge von 180mg/km auf 80mg/km reduziert. Für Benziner ändert sich nichts, weil sie generell weniger Schadstoffe ausstoßen und der Grenzwert von 60mg/km beibehalten wird. Von 44 Millionen Kraftfahrzeugen auf Deutschlands Straßen sind also hauptsächlich die 13,2 Millionen Autofahrer betroffen, die mit Dieselfahrzeugen unterwegs sind.
Immer wieder hört man in den Nachrichten von einer kommenden Pkw-Maut. Im nächsten Jahr werden erst einmal die Gebühren für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen geändert, denn Kosten für Landstraßen und Autobahnen werden ab 2015 gleich hoch sein. Erst im Jahr darauf ist es geplant, auch Pkw-Fahrer zur Kasse zu beten. Wie das aussehen soll, ist aber noch nicht final beschlossen.
Zehnjährige Steuerfreiheit für Elektroautos endet
Im nächsten Jahr läuft der Beschluss zur Steuervergünstigung für Elektroautos aus. Wurde im Jahr 2011 beschlossen, dass neuzugelassene E-Autos zehn Jahre lang Steuerfreiheit genießen, gilt dieses Gesetz nur noch bis zum 31.12.2015. Wer also darauf spekuliert, sich ein batteriebetriebenes Fahrzeug anzuschaffen, sollte das nächstes Jahr in seine Budgetplanung einbeziehen. Ab 2016 gilt nur noch eine Steuerfreiheit von 5 Jahren.
Erste-Hilfe-Kästen nur noch mit neuer DIN-Norm
Schon seit 2014 gilt die neue DIN-Norm für den Verbandskasten im Auto. Wer noch einen alten Kasten hat, kann diesen bis zum Verfallsdatum aufbrauchen. Ab Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Erste-Hilfe-Kästen verkauft, die den Vorschriften entsprechen.