Kein Alkohol ab 23 Uhr

13.10.2020 | Gastronomie

Frau mit Mundschutz
www.pexels.com

Update vom 17.10.2020 Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr

Das Land Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden Erlass an die Ordnungsbehörden versandt. Danach müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.

Solange der Inzidenzwert von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Außenbereich.
Private Feiern aus besonderen Anlässen in gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf 25 Teilnehmer begrenzt. Alle diesbezüglichen Regeln bleiben bestehen.

Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln: Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Die ausdrückliche Empfehlung des Krisenstabes ist es, dass die Verlagerung von privaten Feierlichkeiten an andere Orte, die noch unterhalb der Grenzwerte liegen, unterbleiben soll. Auch private Feiern im häuslichen Umfeld sind möglichst zu vermeiden.