Nachmieter in Duisburg gesucht: Alles, was Sie über die Nachmiete wissen müssen

23.12.2020 | Immobilien

Foto: cottonbro von Pexels

Sie möchten nach Duisburg umziehen, sind jedoch an ihren Mietvertrag gebunden? Fragt sich bloß, ob sich da etwas machen lässt. Als einfachste Möglichkeit, um vorzeitig zu kündigen, bietet sich die Suche nach einem geeigneten Nachmieter an. Wenn Ihr Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, steht Ihnen bei der vorzeitigen Kündigung Ihrer Wohnung eigentlich nichts im Wege.

Wie Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag austreten und einen Nachmieter stellen

Sie haben bei der Wohnungssuche in Duisburg über GCP eine passende Wohnung gefunden. Jetzt möchten Sie so bald wie möglich umziehen. Allerdings gibt es einen Haken: Es dauert noch einige Monate, bis Ihr aktueller Mietvertrag abläuft. Die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Deshalb müssen Sie sich nun um einen geeigneten Nachmieter kümmern. Hier stoßen viele Mieter, die vorzeitig aus ihrem Mietvertrag austreten möchten, auch schon auf die ersten Schwierigkeiten: Ein Mieter muss Ihren Nachmieter nämlich nicht automatisch akzeptieren.

Wie Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag austreten

Unter Mietern hält sich hartnäckig das Gerücht, man müsse einzig und allein drei Nachmieter vorschlagen, und schon habe sich die Sache erledigt. Leider geht dies an der Wahrheit vorbei, denn nur wenn Ihr Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, dürfen Sie einen Nachmieter stellen. Allerdings gibt es auch noch den sogenannten Härtefall. Dieser wird als ein Zustand definiert, in dem der Mieter seine Verpflichtungen im Mietverhältnis nicht mehr erfüllen kann. Ein Härtefall trifft beispielsweise dann zu, wenn der Mieter berufsbedingt in eine andere Stadt umziehen oder aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug vornehmen muss. In diesem Fall hat das berechtigte Interesse des Mieters, vorzeitig aus dem Mietervertrag entlassen zu werden, Vorrang.

Was die Nachmieterklausel im Allgemeinen besagt

Die Nachmieterklausel ist eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag. Sie umfasst mehrere Punkte:
• Vorzeitige Kündigung: Die Nachmieterklausel legt fest, dass der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig kündigen darf, wenn er einen Nachmieter stellt.
• Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wer einen Nachmieter stellt, kann diese Frist verkürzen.
• Akzeptanz des Nachmieters: Die Nachmieterklausel besagt, dass ein Vermieter den gestellten Nachmieter nicht unbedingt akzeptieren muss.
• Unzumutbarkeit: Als unzumutbar wird ein Nachmieter beispielsweise dann eingestuft, wenn er die Miete nicht bezahlen kann.

Man unterscheidet zudem zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel. Bei der echten Nachmieterklausel muss der Vermieter den Nachmieter ohne Vorbehalt akzeptieren, bei der unechten Nachmieterklausel hingegen darf der Vermieter den Nachmieter unbegründet ablehnen.

Wenn der Vermieter den Nachmieter ablehnt

In Hinblick auf das Stellen eines Nachmieters äußert sich das Mietrecht ziemlich deutlich: Wenn Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag austreten möchten und einen Nachmieter finden, benötigen Sie das Einverständnis des Vermieters. Sollte dieser den Nachmieter ablehnen, können Sie keinen Druck ausüben. Enthält Ihr Vertrag eine echte Nachmieterklausel, sieht es jedoch anders aus. In diesem Fall muss der Mieter den Nachmieter akzeptieren. Allerdings muss der neue Mieter über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um jeden Monat pünktlich für die Miete aufkommen zu können. Der Nachmieter wird demnach einer Bonitätsprüfung unterzogen, bevor der Vermieter sich dazu einverstanden erklärt, ihn zu akzeptieren. Außerdem hat der Vermieter Anspruch auf eine Überlegungsfrist, in der er prüfen kann, ob der Nachmieter seine Anforderungen erfüllt. Bei einer vorzeitigen Kündigung und der Suche eines Nachmieters treten zwischen Mieter und Vermieter oftmals mündliche Vereinbarungen ein.

Was Nachmieter beachten müssen

Wer als Nachmieter überhaupt infrage kommt, befindet sich auf Wohnungssuche. Da kommt eine tolle Wohnungsanzeige sehr gelegen. Allerdings gibt es Fallen, in die besonders erpichte Nachmieter immer wieder tappen. Nicht selten kommt es vor, dass der Nachmieter für die Verbindlichkeiten des Vormieters Verantwortung übernehmen muss. Wenn Mieter einen Nachmieter suchen, neigen sie dazu, bestimmte Dinge zu verschweigen. So kommt es nicht selten dazu, dass Nachmieter eine Abstandszahlung tätigen müssen oder für plötzlich für Schönheitsreparaturen aufkommen müssen, die eigentlich auf das Konto des Vormieters gehen. Wer als Nachmieter in eine Wohnung einzieht, sollte sich unbedingt über jede Kleinigkeit informieren.

Wer vorzeitig seine Wohnung in Duisburg kündigen möchte, sollte sich nach einem geeigneten Nachmieter umsehen. Denken Sie daran, dass diese Person für den Vermieter zumutbar sein muss: Der Nachmieter muss die Miete bezahlen können. Für die Ablehnung eines Nachmieters muss der Vermieter einen gewichtigen Grund haben. Persönliche Bedenken oder Abneigungen sind in diesem Fall unzulänglich. Um einen Nachmieter zu stellen, müssen Sie die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen. Doch nicht nur für Mieter ist eine vorzeitige Kündigung mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Auch für Nachmieter kann die Wohnungsübernahme mit Problemen einhergehen. Bei der Suche nach einer Mietwohnung in Duisburg kann man als potenzieller Mieter schnell den Überblick verlieren. Viele Wohnungsanzeigen locken mit Superlativen, die mit der Realität jedoch nicht immer übereinstimmen. Deshalb sollte man als Nachmieter besonders sorgfältig vorgehen und jedes Angebot eingehend prüfen. Nachmieter übernehmen die Rechte und Pflichten des Vormieters. Wichtig ist zudem, dass Sie sich als Nachmieter eine Mieterhöhung nicht ohne Weiteres in Kauf nehmen müssen. Eine Mieterhöhung würde in diesem Fall gegen das Gesetz verstoßen.

Quellen:
https://kautionsfrei.de/blog/nachmietersuche-tipps
https://www.mietrecht.com/unzumutbarkeit/
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nachmieter.html